News
Neues zur zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets
22.03.2021
Zum 01.07.2021 treten weitreichende umsatzsteuerliche Änderungen bei Fernverkäufen und Dienstleistungen im B2C-Geschäft in Kraft. Insbesondere grenzüberschreitend tätige Online-Händler im B2C-Bereich sind von den Änderungen betroffen. Unter anderem werden die länderspezifischen Lieferschwellen der sog. Versandhandelsregelung nach § 3c UStG durch eine einheitliche Geringfügigkeitsschwelle i. H. v. 10.000 Euro ersetzt. Unternehmer können bei Überschreitung der Schwelle ggf. auf die jeweilige Registrierung im anderen Mitgliedstaat verzichten und stattdessen den neuen One-Stop-Shop (OSS) nutzen.
Wenn Sie das Thema interessiert, finden Sie den vollständigen Bericht hier, erschienen auf https://www.der-betrieb.de am 08.03.2021 Aûtorin/Autor / Redakteur: Redaktion